Workshop im Rahmen des vom bidt und der BLM geförderten Projekts „Messung von Meinungsmacht und Vielfalt“ analysiert den Status Quo und diskutiert Reformideen.

Dass das fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht nicht länger zeitgemäß und daher dringend reformbedürftig ist, ist sowohl in der Medienpolitik als auch der Wissenschaft seit einigen Jahren Konsens. Wie eine moderne Vielfaltssicherung ausgestaltet sein soll und welche rechtlichen Hürden dabei zu überwinden sind, wurde am 24. September in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) aus kommunikationswissenschaftlicher und medienrechtlicher Perspektive beleuchtet.

Im ersten Teil des Workshops stand eine kritische Bestandsaufnahme der theoretisch-konzeptionellen Grundlage des Medienkonzentrationsrechts im Fokus. In diesem Kontext stellten Carsten Reinemann und Birgit Stark Ansätze für eine am Angebot sowie der Nutzung orientierte Neugestaltung der Vielfaltssicherung vor. Der zweite Teil war zunächst dem Blick ins Ausland gewidmet. Im Zwischenbericht Ihres Gutachtens „Rechtsrahmen und Indikatoren medialer Konzentrations- und Meinungsmachtkontrolle“ stellte Natascha Just mit ihrem Team (Uni Zürich) internationale Ansätze zur Konzentrations- und Meinungsmachtkontrolle vor. Deutschland entpuppt sich hier als Pionier, da frühzeitig genuine Reformen im Hinblick auf Intermediäre und Plattformen vornahm. Insgesamt zeigt sich, dass durch die Plattformisierung das allgemeine Wertbewerbsrecht an Bedeutung gewinnt, da es als das geeignete Instrument für die Beschränkung der Marktmacht von Online-Intermediären gesehen wird. Die abschließende Podiumsrunde richtete den Blick in die Zukunft und zeigte auf, vor welchen rechtlichen (und politischen) Herausforderungen eine Neuausrichtung der Meinungsmachtkontrolle noch steht.